Rechtliches
Mietbedingungen (AGB)
Stand: 10. August 2026 · Fassung 1. Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge, die über trockenfuchs.de geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Bautrocknern, Turbolüftern und Zubehör, die über die Website trockenfuchs.de geschlossen werden.
(2) Vermieter und Vertragspartner ist:
Sude Industrietechnik
Inhaber: Andreas Wangerin
Frauenauracher Str. 61, 91056 Erlangen
Telefon: 09131 / 40 07 152 · E-Mail: info@trockenfuchs.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE293542807
Beschwerden können an die vorstehende Anschrift und E-Mail-Adresse gerichtet werden.
(3) Mieter im Sinne dieser AGB ist der Kunde. Der Vermieter behandelt alle Mieter als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB; die Rechte aus diesen AGB und aus dem Verbraucherrecht stehen daher jedem Mieter zu, unabhängig davon, ob er die Geräte privat oder gewerblich einsetzt.
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.
(5) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB. Der Vermieter stellt sie dem Mieter zusammen mit der Vertragsbestätigung in Textform zur Verfügung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
(2) Der Mieter gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er im Buchungsablauf Gerät, Mietzeitraum, Abhol- oder Lieferart, Zahlungsart und seine Daten eingibt und die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" betätigt. Alle Angaben stehen bis zum Absenden auf derselben Seite und sind dort jederzeit änderbar; die wesentlichen Angaben und der Gesamtpreis werden unmittelbar über der Schaltfläche zusammengefasst.
(3) Der Vermieter nimmt das Angebot mit der Buchungsbestätigung an, die dem Mieter unmittelbar nach dem Absenden per E-Mail zugeht. Mit dem Zugang dieser Bestätigung kommt der Mietvertrag zustande. Eine gesonderte Eingangsbestätigung ohne Annahmewirkung gibt es nicht.
(4) Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert. Der Mieter erhält den Vertragsinhalt, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular als PDF-Anhang zur Buchungsbestätigung, spätestens jedoch vor Beginn der Mietleistung. Diese AGB sind in der Buchungsbestätigung verlinkt und jederzeit unter trockenfuchs.de/agb abrufbar.
(5) Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
§ 3 Mietgegenstand, Mietdauer, Verfügbarkeit
(1) Vermietet werden Bautrockner (Luftentfeuchter) und Turbolüfter nebst Zubehör. Die technischen Eigenschaften ergeben sich aus der jeweiligen Gerätebeschreibung auf der Website.
(2) Die Vermietung erfolgt geräteweise oder als Set. Der Vermieter überlässt ein Gerät des gebuchten Typs in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand; ein Anspruch auf ein bestimmtes Einzelgerät (Seriennummer) besteht nicht.
(3) Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche (7 Kalendertage). Der Mietzeitraum beginnt am gebuchten Übergabetag und endet am gebuchten Rückgabetag. Der Rückgabetag wird nicht mitberechnet.
(4) Gibt der Mieter das Gerät vor Ablauf des gebuchten Mietzeitraums zurück, bleibt der Mietzins für den gebuchten Zeitraum geschuldet (§ 537 Abs. 1 BGB). § 8 (Stornierung) und das Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung bleiben unberührt.
(5) Der Vermieter liefert ausschließlich in das auf der Website ausgewiesene Liefergebiet. Außerhalb dieses Gebiets ist nur die Selbstabholung möglich.
(6) Der Vermieter kann einzelne Zeiträume von der Vermietung ausnehmen (etwa Betriebsurlaub). Solche Zeiträume sind im Buchungskalender als nicht verfügbar gekennzeichnet; eine Buchung ist dann nicht möglich.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer, Lieferkosten
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Wo zusätzlich Nettopreise angegeben sind, dienen diese nur der Information.
(2) Der Mietpreis richtet sich nach Gerätetyp und Mietdauer nach der auf der Website veröffentlichten Preisstaffel. Angefangene Tage über volle Wochen hinaus werden mit dem ausgewiesenen Verlängerungstagessatz berechnet.
(3) Die Lieferung und Abholung an eine vom Mieter angegebene Adresse ist kostenpflichtig. Es gelten folgende Pauschalen einschließlich Anlieferung, Aufstellung, Einweisung, Abbau und Abholung:
- Selbstabholung am Standort Erlangen: 0,00 €
- Zone 1: 49,00 € inkl. USt.
- Zone 2: 69,00 € inkl. USt.
- Zone 3: 89,00 € inkl. USt.
Welche Orte zu welcher Zone gehören, ist auf der Website ausgewiesen und wird im Buchungsablauf anhand der Lieferpostleitzahl angezeigt.
(4) Die Kosten für den während der Mietzeit verbrauchten Strom trägt der Mieter (§ 9).
(5) Die Kaution nach § 6 ist kein Entgelt und nicht Bestandteil des Gesamtpreises. Sie wird im Buchungsablauf betragsgenau und gesondert ausgewiesen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Der Mieter wählt im Buchungsablauf zwischen folgenden Zahlungsarten:
- a) Überweisung im Voraus auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto,
- b) Zahlung im Voraus über PayPal an das in der Buchungsbestätigung genannte PayPal-Konto,
- c) Zahlung bei Übergabe in bar oder mit Karte.
(2) Bei Vorauszahlung (Buchstaben a und b) ist der Mietzins einschließlich Lieferpauschale spätestens am Tag vor dem vereinbarten Übergabetermin auf dem Konto des Vermieters gutzuschreiben. Als Verwendungszweck ist die Buchungsnummer anzugeben.
(3) Ist die Vorauszahlung bis zur Übergabe nicht eingegangen, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe zu verweigern. Der Mieter kann die Zahlung in diesem Fall auch bei Übergabe nach Absatz 1 Buchstabe c leisten.
(4) Bei Zahlung bei Übergabe sind Mietzins und Kaution vollständig bei der Übergabe zu entrichten.
(5) Der Mieter kommt spätestens dann ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet; hierauf wird der Mieter in der Rechnung gesondert hingewiesen. Der Vermieter ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt beiden Seiten unbenommen.
(6) Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Kaution
(1) Bei Übergabe ist eine Kaution zu hinterlegen. Sie beträgt 150,00 € je Bautrockner. Für Turbolüfter fällt keine Kaution an. Die Kaution ist je Auftrag auf insgesamt 300,00 € begrenzt. Der konkrete Betrag wird im Buchungsablauf vor Abgabe der Buchung ausgewiesen.
(2) Die Kaution ist bei Übergabe in bar oder mit Karte zu leisten. Eine Zahlung der Kaution über die Website oder eine Hinterlegung von Zahlungsdaten findet nicht statt.
(3) Ohne Leistung der Kaution erfolgt keine Übergabe. Kommt die Übergabe allein aus diesem Grund nicht zustande, erstattet der Vermieter einen bereits gezahlten Mietzins einschließlich Lieferpauschale vollständig. Ein weitergehender Anspruch des Vermieters besteht in diesem Fall nicht.
(4) Der Vermieter zahlt die Kaution unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Rückgabe und Prüfung des Geräts zurück. Erfolgt die Rückzahlung durch Überweisung oder Kartengutschrift, kann die Gutschrift beim Zahlungsdienstleister weitere Werktage in Anspruch nehmen.
(5) Der Vermieter darf mit der Kaution ausschließlich aufrechnen gegen:
- a) fällige Ansprüche auf Mietzins, Verlängerungsentgelt oder Lieferpauschale,
- b) Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Mietgeräts nach § 10,
- c) die Reinigungspauschale nach § 7 Absatz 4,
- d) Ansprüche auf Erstattung verauslagter Kosten, zu denen der Mieter nach diesem Vertrag verpflichtet ist.
Ein darüber hinausgehender Einbehalt findet nicht statt. Ein vollständiger Verfall der Kaution ist ausgeschlossen. Der Vermieter rechnet die Verwendung der Kaution schriftlich oder in Textform ab.
§ 7 Übergabe, Rückgabe, Reinigung
(1) Der Mieter kann die Geräte am Standort des Vermieters zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten abholen und dort zurückgeben oder den kostenpflichtigen Liefer- und Abholservice nach § 4 Absatz 3 buchen.
(2) Über Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, in dem Zustand, Zubehör und Zählerstände festgehalten werden. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung. Das Protokoll dient der Beweiserleichterung für beide Seiten; die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unberührt.
(3) Der Mieter hat das Gerät bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese im Übergabeprotokoll zu vermerken. Später erkennbare Mängel hat er dem Vermieter unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Mieters bleiben unberührt.
(4) Das Gerät ist im gereinigten Zustand zurückzugeben. Veränderungen oder Verschlechterungen, die auf dem vertragsgemäßen Gebrauch beruhen, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB); insbesondere übliche Staubablagerungen aus dem bestimmungsgemäßen Trocknungsbetrieb begründen keine Reinigungspflicht des Mieters.
Wird das Gerät mit einer Verschmutzung zurückgegeben, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht (etwa Bauschutt, Mörtel- oder Farbanhaftungen, Öl, starke Verunreinigung des Gehäuses oder der Filter), berechnet der Vermieter eine Reinigungspauschale von 50,00 € einschließlich Umsatzsteuer. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Reinigungsaufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
(5) Wird das Gerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, schuldet der Mieter für die Dauer der Vorenthaltung den vereinbarten Verlängerungstagessatz. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
§ 8 Verlängerung, Stornierung
(1) Eine Verlängerung des Mietverhältnisses setzt eine Vereinbarung mit dem Vermieter voraus. Der Mieter soll den Verlängerungswunsch spätestens 48 Stunden vor Ablauf des Mietzeitraums in Textform oder telefonisch mitteilen. Der Vermieter bestätigt die Verlängerung in Textform; ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, insbesondere wenn das Gerät bereits weitervermietet ist. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den folgenden Absätzen unberührt. Übt der Mieter sein Widerrufsrecht aus, gelten ausschließlich die Regelungen der Widerrufsbelehrung; eine Stornierungsregelung nach Absatz 3 findet dann keine Anwendung.
(3) Ein befristeter Mietvertrag ist vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ordentlich nicht kündbar; nach § 537 Abs. 1 BGB bleibt der Mieter auch dann zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet, wenn er das Gerät nicht abnimmt oder nicht nutzt. Abweichend hiervon und ausschließlich zugunsten des Mieters rechnet der Vermieter bei einer Stornierung in Textform vor Beginn des Mietzeitraums nur die folgenden Anteile des Mietzinses ab:
- Eingang früher als 7 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietzinses
- Eingang 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietzinses
- Eingang später als 3 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 40 % des Mietzinses
Eine bereits gezahlte Lieferpauschale wird erstattet, sofern die Anfahrt noch nicht erfolgt ist.
(4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen Betrag. Der Vermieter wird sich anderweitige Vermietung des Geräts im Stornierungszeitraum sowie ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 9 Stromkosten und Nachweis
(1) Die Kosten des während der Mietzeit verbrauchten Stroms trägt der Mieter. Der Betrieb erfolgt über den Stromanschluss des Mieters oder des von ihm benannten Einsatzortes.
(2) Die Bautrockner sind mit einem geeichten Stromzähler ausgestattet. Der Vermieter erfasst die Zählerstände bei Übergabe und Rückgabe im Protokoll und stellt dem Mieter auf Wunsch eine Bescheinigung über die verbrauchte Energiemenge aus.
(3) Der Vermieter schuldet keine Zusage über die Höhe des Verbrauchs und keine Erstattung der Stromkosten durch Dritte, insbesondere nicht durch Versicherer.
§ 10 Pflichten des Mieters, Obhut, Haftung des Mieters
(1) Der Mieter hat das Gerät sachgerecht und ausschließlich entsprechend der mitgelieferten Bedienungsanleitung sowie den anerkannten Regeln der Technik zu betreiben.
(2) Der Mieter hat das Gerät sorgfältig zu verwahren. Er hat insbesondere
- a) das Gerät außerhalb der Betriebszeiten in einem verschlossenen Raum, Gebäude oder Fahrzeug aufzubewahren, soweit dies nach den Umständen möglich ist,
- b) auf frei zugänglichen Baustellen zumutbare Sicherungsmaßnahmen gegen Wegnahme zu treffen,
- c) das Gerät vor Frost, Nässe von außen und mechanischer Beschädigung zu schützen,
- d) den Vermieter über Störungen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl unverzüglich zu unterrichten und im Fall eines Diebstahls unverzüglich Strafanzeige zu erstatten.
(3) Die Weitervermietung, Überlassung an Dritte zur eigenständigen Nutzung sowie die Verbringung an einen anderen als den vereinbarten Einsatzort bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Die Nutzung durch Angehörige, Mitarbeiter oder Beauftragte des Mieters am vereinbarten Einsatzort ist zulässig; für deren Verhalten haftet der Mieter wie für eigenes.
(4) Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Geräts nach den gesetzlichen Vorschriften. Er haftet nicht für Veränderungen oder Verschlechterungen, die auf dem vertragsgemäßen Gebrauch beruhen (§ 538 BGB), und nicht für Umstände, die er nicht zu vertreten hat.
(5) Bei Verlust, Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden, den der Mieter zu vertreten hat, schuldet er Ersatz in Höhe des Zeitwerts des Geräts im Zeitpunkt des Schadensereignisses, höchstens jedoch in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen gebrauchten Geräts. Zusätzlich schuldet er den Mietausfall für den Zeitraum, der für eine Ersatzbeschaffung üblicherweise erforderlich ist, längstens für zehn Kalendertage.
(6) Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten trägt der Vermieter, soweit der Mieter den Mangel nicht zu vertreten hat. Verschleißteile und Wartung sind im Mietzins enthalten.
§ 11 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- d) im Umfang einer vom Vermieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf — hier insbesondere die Pflicht zur Überlassung eines betriebsbereiten und verkehrssicheren Geräts.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden wie Bauverzögerungen, entgangenen Gewinn oder ein nicht erreichtes Trocknungsergebnis.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen; Absatz 1 Buchstaben a bis d sowie Absatz 2 bleiben davon unberührt.
(5) Der Vermieter schuldet die Überlassung eines funktionsfähigen Geräts, nicht einen bestimmten Trocknungserfolg. Die Bewertung des Trocknungsbedarfs, die Ermittlung von Schadensursachen und die Bauwerkssanierung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
(7) Ansprüche des Mieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache sowie Ansprüche des Vermieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten.
§ 12 Abtretung von Versicherungsleistungen (Versicherungsfall)
(1) Mietet der Mieter das Gerät im Zusammenhang mit einem Versicherungsschaden, kann er dem Vermieter seine Ansprüche gegen den Versicherer in Höhe der Mietforderung erfüllungshalber abtreten. Die Abtretung bedarf einer gesonderten Erklärung in Textform.
(2) Die Abtretung erfolgt erfüllungshalber. Der Mieter bleibt Schuldner der Mietforderung. Zahlt der Versicherer nicht, nicht vollständig oder nicht innerhalb von 60 Tagen, kann der Vermieter den offenen Betrag beim Mieter geltend machen.
(3) Die Kaution nach § 6 ist auch im Versicherungsfall zu leisten. Sie sichert das Gerät, nicht die Mietforderung.
(4) Der Vermieter stellt dem Mieter die für die Abrechnung mit dem Versicherer üblichen Unterlagen zur Verfügung (Mietvertrag, Übergabe- und Rückgabeprotokoll, Zählerstandsnachweis, Rechnung). Eine Zusage über die Erstattungsfähigkeit durch den Versicherer ist damit nicht verbunden.
§ 13 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
§ 14 Streitbeilegung
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, keiner besonderen Form. Wo diese AGB Textform vorsehen, genügt E-Mail.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.